A1-Bescheinigung
04.07.2023
Wer den JoomlaDay in Österreich besuchen möchte, sollte eine A1-Bescheinigung beantragen, wenn es nicht als private Reise geplant ist. Es geht dabei um den Nachweis der Sozialversicherung im eigenen Land, damit Doppelbesteuerung vermieden wird. Das Formular ist für alle Länder erhältlich, wer dieses Formular ausfüllen muss und wer nicht, lest Ihr im Beitrag.
Für Deutschland
Die A1-Bescheinigung kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn man gesetzlich krankenversichert ist. Bei berufsständischer Versorgung kann man die Bescheinigung beim Spitzenverband der berufsständischen Versorgungswerke beantragen. Mitglieder der privaten Krankenversicherung können die Bescheinigung beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Wer in mehreren EU-Staaten tätig ist, stellt den Antrag beim GKV-Spitzenverband. Mehr Informationen über die Beantragung der A1-Bescheinigung findet ihr bei der Deutsche Rentenversicherung.
Für die Schweiz
Auch die Schweizer haben diese Nachweispflicht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat dazu ein FAQ-Blatt zusammengestellt. Alles wichtige findet Ihr hinter diesem Link.