JoomlaDay 2024

A1 Formular

20.07.2022

Wer den JoomlaDay besuchen möchte und nicht aus Deutschland kommt, sollte ein A1-Formular in der Tasche haben, wenn er nicht privat reist. Es geht dabei um den Nachweis der Sozialversicherung im eigenen Land, damit Doppelbesteuerung vermieden wird. Das Formular ist für alle Länder erhältlich, wer dieses Formular ausfüllen muss und wer nicht, lest Ihr im Beitrag.

Für Österreich

Hier scheint das Mitführen des Nachweises zum JoomlaDay nicht verpflichtend zu sein, da es sich um eine kurze Dienstreise handelt. Es kann aber zur Prüfung kommen und dann muss man dieses Formular nachreichen. Ihr seht, da ist der Konjunktiv gebraucht. Macht Euch bitte selber ganz schlau. Sicher ist sicher und wer zum JoomlaDay kommt, kann sich das Papier ja vorab besorgen. Mehr dazu von der Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at/service/t/arbeitsrecht-sozialrecht/arbeitsrecht-taetigkeit-ausland.html 

Für die Schweiz

Auch die Schweizer haben diese Nachweispflicht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat dazu ein FAQ-Blatt zusammengestellt. Alles wichtige findet Ihr hinter diesem Link (ignoriert die URL des Todes ;-) ): https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/int/andere/Die%2010%20h%C3%A4ufigsten%20Fragen%20zum%20Formular%20A1.pdf.download.pdf/FAQ%20Die%2010%20h%C3%A4ufigsten%20Fragen%20zum%20Formular%20A1.pdf

Für Deutschland

Wer aus Deutschland kommt hat hier natürlich nichts mitzuführen, aber denkt daran, wenn Ihr Konferenzen in der Schweiz, Österreich oder anderen EU-Ländern besucht, bzw. mal Kollegen im EU-Ausland besucht oder dort arbeitet. Dann seit Ihr dran und müsst bei Eurer Krankenkasse diesen Nachweis erfragen.